1. Kosten: Was versteht man unter Ankaufskosten bei einem Immobilienkauf? Welchen Betrag muss ich vorsehen?

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Bezüglich des Ankaufs Ihres Appartements müssen Sie folgende Kosten berücksichtigen um den Preis inklusive aller Kosten zu berechnen:

  • 12,5 % Einregistrierungsgebühren auf den Preis des Grundstücks
  • 21 % MwSt. auf den Preis der Baulichkeiten
  • Ungefähr 2 % auf den Verkaufspreis exklusive Kosten für die Notarhonorare (variabel je nach Kaufpreis und inklusive der Beteiligung an den Kosten für die Grundurkunde)

Außerdem müssen die Anschlusskosten der verschiedenen Verteilergesellschaften von Strom, Wasser, Fernsehn, usw. berücksichtigt werden.
Zu Ihrer Information, diese Anschlusskosten belaufen sich auf +/- 3.000 € HTVA pro Einheit. Es handelt sich hierbei um eine nicht vertragliche Schätzung, basierend auf unseren vorherigen Projekten, welche je nach Marktpreisen ändern können.

2. Planänderungen: Welche Inneneinrichtung ist im Kaufvertrag vorgesehen? Ist es möglich andere Einrichtungen vorzusehen?

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Der große Vorteil eines Ankaufs auf Plan ist die Möglichkeit, die Inneneinrichtung nach Ihren Wünschen, selbstverständlich unter Vorbehalt der technischen und administrativen Möglichkeiten, anzupassen.

Das Badezimmer vergrößern um eine Badewanne einzubauen, den Abstellraum verkleinern um Platz für den Wohnraum zu schaffen, sind beispielsweise Möglichkeiten, die Ihnen gegeben sind wenn Sie auf Plan kaufen.

Unser Verkaufspreis beinhaltet ein komplettes Paket, welches im Lastenheft genau beschrieben ist. Das Lastenheft wird Ihnen von unserem Verkaufsberater ausgehändigt. Es sind zum Beispiel vorgesehen eine Pauschale für das komplette Sanitärmodul, die elektrischen Installationen, die Heizung, die Fliesen sowie die Türen, wie im Lastenheft beschrieben. Alle elektrischen Installationen und die Heizkörper werden in Absprache mit dem Käufer angebracht.

Die Möbel und die Küchen auf den Plänen werden rein informativ dargestellt und sind nicht im Verkaufspreis inbegriffen.

3. Verfügbarkeit: Wann wird mein Gut verfügbar sein?

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Die Residenz « Die Stockemgärten » wird spätestens am 31/12/2017 verfügbar sein.

4. Preis: Ist der Preis definitiv und verbindlich? Müssen zusätzliche Kosten eingeplant werden?

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Der in der Verkaufsurkunde genannte Verkaufspreis ist definitiv und verbindlich. Er berücksichtigt allerdings den aktuellen Mehrwertsteuersatz und wird, wenn nötig, angepasst wenn der Satz sich ändern sollte.

Falls der Kunde Änderungen und/oder Zusatzarbeiten nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages anfragt, wird dieser, vor Realisierung der angefragten Arbeiten, einen Kostenvoranschlag zur Bestätigung erhalten.

5. Zahlungsmodalitäten: Welche sind die großen administrativen und finanziellen Etappen bei einem Immobilienankauf?

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Etappe 1 : Unterzeichnung des Kaufvorvertrages
Bei der Unterzeichnung des Kaufvorvertrages wird eine Anzahlung von 5% des Kaufpreises exklusive Kosten auf das Konto des Notars überwiesen und bleibt auf diesem Konto blockiert bis zur Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde.

Nach der Zahlung der 5% und der Unterzeichnung des Kaufvorvertrages vor dem Notar profitiert der Käufer von einer Todesfallversicherung. Diese Versicherung ist ein gratis Dienst, welcher von allen Notaren angeboten wird und deckt den gesamten Kaufpreis und hiermit verbundene Kosten ab (bis zu einem Maximalbetrag von 250.000 €). Der Versicherungsschutz ist gültig zwischen der Unterzeichnung des Kaufvorvertrages und der notariellen Kaufurkunde.

Etappe 2 : Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde
Innerhalb von maximal 4 Monaten wird die notarielle Kaufurkunde beim Notar unterzeichnet. In diesem Moment sind die Grundstücksanteile, die bereits realisierten Baulichkeiten sowie die zugehörigen Kosten (MwSt., Einregistrierungsgebühren und Notarhonorare) zu zahlen, abzüglich der bei der Unterzeichnung des Kaufvorvertrages verrichteten Anzahlung.

Etappe 3 : Beim Voranschreiten der Bauarbeiten sind die vorgesehenen Tranchen der Bauarbeiten nach der folgenden Tabelle zu zahlen:

  • 15 %        bei Fertigstellung der Bodenplatte -1;
  • 15 %        bei Fertigstellung der Platte auf Keller;
  • 10 %        bei Fertigstellung der Platte auf Erdgeschoss;
  • 10 %        bei Fertigstellung der Platte auf die erste Etage;
  • 10 %        bei Fertigstellung der Platte auf die zweite Etage;
  • 10 %        während der Arbeiten am Dach;
  • 10 %        während der Außenschreinerarbeiten;
  • 5 %          während der Verputzarbeiten;
  • 5 %          bei Fertigstellung des Estrichs;
  • 5 %          während der Innenschreinerarbeiten;
  • 5 %   bei der provisorischen Abnahme. Diese letzte Tranche ist nach der   Unterzeichnung der provisorischen Abnahme zu zahlen.

6. Garantie: Werde ich mein Gut im vorgesehenen Zeitraum, zum abgesprochenen Preis und dem Lastenheft entsprechend erhalten?

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Der Schutz des Käufers ist komplett. Das Gesetz „Breyne“, unter Beaufsichtigung und Verantwortung der Notare des Verkäufers und des Käufers, garantiert Ihnen, dass das Gebäude, egal was passiert, in der angegebenen Zeitspanne und dem Lastenheft entsprechend gebaut wird.

Bei der Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde wird ein Beweisdokument für die Hinterlegung einer Garantie von der Baufirma an den Käufer ausgehändigt. Diese Garantie wird zur Hälfte bei der provisorischen Abnahme freigestellt und der Rest bei der definitiven Abnahme. Sie deckt die gesamten Arbeiten ab.

Jegliche Überschreitung der Zeitspanne würde zu schweren Strafen für den Unternehmer führen. Der abgesprochene Preis ist unwiderruflich und die Gesamtheit der Arbeiten ist genauestens im Lastenheft, das an den Kaufvorvertrag sowie an die Grundurkunde angehangen wird, beschrieben.

Eine provisorische Abnahme wird am Ende der Bauarbeiten organisiert und die definitive ein Jahr nach der Fertigstellung, um jegliche Baumängel zu korrigieren. Solange nicht alles perfekt ist, bleibt ein Geldbetrag in Voraussicht blockiert (Bankgarantie).

Sie sollten ebenfalls wissen, dass eine 10-Jahres Garantie existiert, die alle eventuellen Stabilitätsprobleme des Gebäudes in den folgenden 10 Jahren nach der Erbauung deckt.

7. Gemeinschaftskosten: Welche sind die Gemeinschaftskosten? Woraus setzen sie sich zusammen? Wie hoch sind diese?

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Die Gemeinschaftskosten beinhalten vor allem folgende Ausgaben:

  • Der Unterhalt der gemeinschaftlichen Bereiche sowie der Außenbereiche und die Schneeräumung;
  • Die kleineren Instandhaltungsarbeiten;
  • Die Honorare des Verwalters;
  • Heizung, Strom, Wasser der gemeinschaftlichen Bereiche;
  • Die Gemeindesteuern;
  • Die Brandschutzversicherung des Gebäudes;
  • Die eventuellen größeren Arbeiten welche von der Generalversammlung beschlossen werden;
  • Die Bankkosten;
  • Eventuell die Beteiligung am Reservefond (die Erstellung dieses Reservefonds wird durch die Wohngemeinschaft entschieden).
  • Die verschiedenen Kosten.

In der Grundurkunde des Gebäudes werden die Anteile, welche Tausendstel genannt werden, für alle Wohnungen, Keller und Parkplätze definitiv festgelegt. Diese Arbeit wird durch den Notar realisiert und wird in einem Bericht, der der Grundurkunde angehangen wird, beschrieben.

Jeden Monat werden Sie um eine Vorauszahlung der geschätzten Unkosten der Miteigentümerschaft gebeten, basierend auf die Tausendstel Ihrer Güter. Diese Vorauszahlungen werden am Ende des Jahres bereinigt, basierend auf die reellen Ausgaben. Zusätzlich kann eine Reservesumme (Reservefond) in Voraussicht auf zukünftige größere Ausgaben aufgebaut werden.

Außer den Honoraren für den Verwalter, handelt es sich hierbei um Kosten, die jeder Besitzer eines Einfamilienhauses normalerweise auch hat. Der Unterschied ist, dass sie hier gemeinsam getragen werden um später anteilig unter den Miteigentümern aufgeteilt werden. All das wird präzise durch die Grundurkunde der Miteigentümerschaft organisiert, worin Sie alle nötigen Informationen finden.

Hierunter teilen wir Ihnen eine Schätzung der verschiedenen monatlichen Kosten der Gemeinschaftsnutzung (exklusive des individuellen Verbrauchs von Strom, Heizung und Telekommunikation) für eine Wohnung von 90 m² mit. Beachten Sie, dass es sich hierbei alleine um eine Schätzung handelt und jeder Fall verschieden ist und stark von der Verwaltung der Miteigentümerschaft abhängt.

Schätzung der laufenden Kosten für eine Wohnung von 90 m²:

Versicherung : 16,00 €/Monat
Verwaltungskosten : 16,00 €/Monat
Arbeiten und sonstige Kosten : 16,00 €/Monat
Aufzug : 8,00 €/Monat
Säuberung : 10,00 €/Monat
Gebühren für Strom und Wasser : 47,00 €/Monat
Gartenarbeiten : 1,00 €/Monat
Schneeräumung : 7,00 €/Monat
Total :    121,00 €/Monat

 

8. Lärm: Ist ein Gebäude mit Wohnungen nicht zu laut?

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Die Schallisolierung in einem Gebäude hängt einerseits von der Qualität der benutzten Materialien und Techniken ab und andererseits von der guten Einteilung der Räume.

Wir sind äußerst aufmerksam in Bezug auf die Schallisolierung in unseren Residenzen. Dies erklärt warum wir das Gebäude mit doppelten Mauern zur Trennung der Einheiten und Fließestrich versehen haben. Sie können die komplette Beschreibung all dieser Elemente in unserem Lastenheft finden.

Außerdem minimisieren die außen liegenden Gemeinschaftsbereich wir Aufzug und Gänge wirksam die Lärmbelästigung und den Hall verbunden mit der Bewegung der Nachbarn und der Besucher.

In einem gut angelegten und erbauten Gebäude wird das Risiko der Lärmbelästigung verringert. Beachten Sie jedoch, dass es sich um ein Gemeinschaftsgebäude handelt, und nicht um ein Einfamilienhaus.

9. Zusammenleben: Gibt es zu respektierende Regeln für das Zusammenleben?

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Tatsächlich fordert das Zusammenleben in einer Miteigentümerschaft einerseits den Respekt der geltenden Hausordnung und andererseits ein verantwortungsbewusstes Verhalten, genau wie in einem Einfamilienhaus.

10. Hausverwaltung: Wer sichert die geregelte Verwaltung?

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Jede Miteigentümergemeinschaft wird durch einen Hausverwalter geführt. Bis zur ersten Generalversammlung, welche am Ende der Bauarbeiten organisiert wird, verrichtet Pierre & Nature diese Arbeit. Bei der ersten Generalversammlung, zu welcher alle Miteigentümer eingeladen werden, wird die Wahl des definitiven Verwalters abgehalten. Vor dieser Generalversammlung ist jeder Eigentümer dazu eingeladen, einen oder mehrere Hausverwalter seiner Wahl vorzustellen, wenn er dies möchte.

11. Investition: Ist dies eine solide Investition?

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Zwei Faktoren sind ausschlaggebend für eine gute Investition:

  1. Die Qualität des Baus;
  2. Die Lage des Projekts.

Ein qualitativ hochwertiges und gut gelegenes Gebäude spiegelt einen sicheren Wert wider!

Was die Qualität des Baus anbelangt zeugt das Lastenheft von der Qualität der vorgesehenen Baumaterialien. Die Wahl eines erfahrenen und bekannten Unternehmers, sowie die Wahl von Architektur- und Ingenieurbüros mit ausgezeichnetem Ruf sind ebenfalls eine Garantie für diese Qualität.

Bezüglich der Lage kann man sagen, dass unsere Residenz im angesehenen Viertel von Stockem liegt, welches wegen seiner Ruhe und der direkten Nähe zu allen Einrichtungen gefragt ist.

Die Mietkandidaten bevorzugen immer Projekte in einer guten Lage und sind bereit in diesem Fall eine höhere Miete zu zahlen. Im Falle eines Weiterverkaufs findet der Besitzer leicht einen Abnehmer. Die schönen Standorte sind selten und häufig gesucht!

12. Außenliegende Gänge: Warum sind die Gänge außen vorgesehen?

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Pierre & Nature ist ständig auf der Suche nach Möglichkeiten, die „Nutzkosten“ der von ihr ausgearbeiteten Gebäude zu mindern.

Die innenliegenden Gemeinschaftsbereiche des Gebäudes sind so geräuschvolle Bereiche, welche zu heizen und zu unterhalten sind, obwohl es sich lediglich um Durchgangsbereiche handelt. Durch das Vorsehen der äußeren Bereiche wurde immer eine reelle Ersparnis der Funktionskosten des Gebäudes festgestellt.

Außerdem bringen die außen liegenden Gänge einen großen Komfort für die Bewohner, da sie die Lärmbelästigung durch den Widerhall von Bewegungen in den Gemeinschaftsbereichen minimisieren. Zusätzlich ermöglichen Sie mehr Lichteinfall in die Wohnungen.

13. Notar: Kann ich meinen eigenen Notar wählen?

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Ein Notar wird durch den Promotor bestimmt und die Verkaufsurkunden werden bei diesem unterzeichnet. Er ist es, der, unter anderem, die Grundurkunde, die Hausordnung, die Kaufvorverträge und die notariellen Kaufurkunden vorbereitet. Er steht zu Ihrer Verfügung um Ihnen alle zusätzlichen erwünschten Informationen zu geben, da er das Dossier genau kennt.

Außerdem sind Sie völlig frei, ohne zusätzliche Kosten, einen zweiten Notar zu wählen, der Sie in Ihrem Kauf berät und Ihnen zur Seite steht.

14. Petanque-Spielfeld und Teich: Sind das Petanque-Spielfeld und der Teich zugänglich für die Bewohner der Residenz?

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Die Gesellschaft Pierre & Nature ist ständig auf der Suche nach Möglichkeiten die Lebensqualität in den von ihr ausgearbeiteten Gebäuden zu verbessern. Für dieses Projekt können die Bewohner beispielsweise von einem Petanque-Spielfeld im Garten und einem großen Fahrradabstellplatz im Untergeschoss profitieren und Ihre Besucher von einem überdachten Fahrradabstellplatz außen.

Die Nutzung dieser Gemeinschaftsbereiche muss, natürlich, im größten Respekt ablaufen.

Aus Sicherheitsgründen ist der Teich nicht zugänglich.

15. Vermietung meiner Wohnung: Welche sind die Beschränkungen wenn ich mein Gut vermieten möchte?

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Ihr Mieter wird dazu angehalten die Grundurkunde und die innere Hausordnung uneingeschränkt zu respektieren. Der Besitzer bleibt als einziger verantwortlich gegenüber der Miteigentümerschaft bezüglich der Zahlung der Gemeinschaftskosten aber, natürlich, wird der Großteil dieser Kosten auf seinen Mieter weitergeleitet, da dieser die Einrichtungen nutzt. Der Besitzer wird seinen Anteil an der Brandschutzversicherung, den Steuervorabzug und einen eventuellen Beitrag an den Reservefond, usw. zahlen.

16. Versicherung der Wohnung: Muss ich die Wohnung die ich kaufe versichern?

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Ab dem Beginn der Bauarbeiten hat der Promotor eine Versicherung abgeschlossen welche unter anderem die Feuerschäden abdeckt. Bei der ersten Generalversammlung wird dieser Vertrag an die Miteigentümerschaft weitergegeben. Ihr Gebäude ist also ständig versichert und es ist nicht nötig eine zusätzliche Versicherung für die Wohnung zu unterzeichnen. Allerdings muss jeder Miteigentümer seinen Inhalt und eventuelle Aufwertungen der Wohnung (zum Beispiel, wenn er Verbesserungsarbeiten an seinem Gut verrichten lassen hat), sowie, falls er es möchte, andere Risiken wie Diebstahl versichern.

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